Z
i v i l s c h u t z
Jedem Bürger wird bewusst sein, dass es notwendig ist, in seinem Privatbereich
gegen Gefahren des täglichen Lebens vorzusorgen, um Schaden für sich und seine
Angehörigen abzuwenden. Dies ist für den einzelnen jedoch nur begrenzt,
unvollkommen oder gar nicht möglich. Bei Schadensereignissen größeren Umfangs –
wie z. B. größeren Bränden, Explosionen, Unfällen größeren Ausmaßes,
Naturkatastrophen bis hin zu einem bewaffneten Angriff auf unser Land – ist das
Gemeinwesen, der Staat, aufgerufen, Vorsorge zum Schutz oder auch zur raschen
und ausreichenden Hilfeleistung zu treffen. Der Schutz des Menschen ist dabei
vorrangiges Ziel.
Der Zivilschutz hat daher die Aufgabe, in einem Verteidigungsfall den Bürger
durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Gefahreneinwirkungen zu schützen und muss
daher in Friedenszeiten die notwendigen Vorsorgemaßnahmen treffen.
Wenngleich sich die sicherheitspolitische Situation in Europa nach dem Fall der
Mauer im Jahr 1989 zwar grundlegend verändert hat, bleibt der
Notfallvorsorgeauftrag des Bundes für die Gemeinden und Gemeindeverbände
weiterhin bestehen.
K
a t a s t r o p h e n s c h u t z
Für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und Schäden bei Katastrophen in
Friedenszeiten sind ausschließlich die Länder sowie die Gemeinden und
Gemeindeverbände zuständig.
Zivilschutz und friedensmäßiger Katastrophenschutz bilden zusammen ein
umfassendes Hilfeleistungspotential zum Schutze des Bürgers.
Bei Katastrophen (Großschadensereignissen) in Friedenszeiten steht zusätzlich
auch das Potential der Bundeswehr (z.B. Oderhochwasser 1998) zur Verfügung.
Ebenso haben sich die hier stationierten Streitkräfte der Verbündeten zur Hilfe
bei Katastrophenfällen in Friedenszeiten bereit erklärt (zivilmilitärische
Zusammenarbeit).
Der Katastrophenschutz der Stadt Altena setzt sich zusammen aus der Freiwilligen
Feuerwehr und den Organisationen Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes
Kreuz und dem Technischen Hilfswerk. Er verfügt über etwa 350 Helfer. Wenn sich
der Wehr- oder Zivildienstpflichtige vor der Einberufung durch die
Wehrersatzbehörde / Bundesamt für den Zivildienst für gegenwärtig sieben Jahre
gegenüber der Stadt Altena bzw. den Organisationen verpflichtet, im
Katastrophenschutz mitzuwirken, kann er für diese Zeit vom Grundwehr- bzw. vom
Zivildienst befreit werden.