Z i v i l s c h u t z
Jedem Bürger wird bewusst sein, dass es notwendig ist, in seinem Privatbereich gegen Gefahren des täglichen Lebens vorzusorgen, um Schaden für sich und seine Angehörigen abzuwenden. Dies ist für den einzelnen jedoch nur begrenzt, unvollkommen oder gar nicht möglich. Bei Schadensereignissen größeren Umfangs – wie z. B. größeren Bränden, Explosionen, Unfällen größeren Ausmaßes, Naturkatastrophen bis hin zu einem bewaffneten Angriff auf unser Land – ist das Gemeinwesen, der Staat, aufgerufen, Vorsorge zum Schutz oder auch zur raschen und ausreichenden Hilfeleistung zu treffen. Der Schutz des Menschen ist dabei vorrangiges Ziel.

Der Zivilschutz hat daher die Aufgabe, in einem Verteidigungsfall den Bürger durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Gefahreneinwirkungen zu schützen und muss daher in Friedenszeiten die notwendigen Vorsorgemaßnahmen treffen.

Wenngleich sich die sicherheitspolitische Situation in Europa nach dem Fall der Mauer im Jahr 1989 zwar grundlegend verändert hat, bleibt der Notfallvorsorgeauftrag des Bundes für die Gemeinden und Gemeindeverbände weiterhin bestehen.
 

 K a t a s t r o p h e n s c h u t z
Für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und Schäden bei Katastrophen in Friedenszeiten sind ausschließlich die Länder sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände zuständig.

Zivilschutz und friedensmäßiger Katastrophenschutz bilden zusammen ein umfassendes Hilfeleistungspotential zum Schutze des Bürgers.

Bei Katastrophen (Großschadensereignissen) in Friedenszeiten steht zusätzlich auch das Potential der Bundeswehr (z.B. Oderhochwasser 1998) zur Verfügung. Ebenso haben sich die hier stationierten Streitkräfte der Verbündeten zur Hilfe bei Katastrophenfällen in Friedenszeiten bereit erklärt (zivilmilitärische Zusammenarbeit).

Der Katastrophenschutz der Stadt Altena setzt sich zusammen aus der Freiwilligen Feuerwehr und den Organisationen  Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz und dem Technischen Hilfswerk. Er verfügt über etwa 350 Helfer. Wenn sich der Wehr- oder Zivildienstpflichtige vor der Einberufung durch die Wehrersatzbehörde / Bundesamt für den Zivildienst für gegenwärtig sieben Jahre gegenüber der Stadt Altena bzw. den Organisationen verpflichtet, im Katastrophenschutz mitzuwirken, kann er für diese Zeit vom Grundwehr- bzw. vom Zivildienst befreit werden.

 

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