Vorbeugender Brandschutz

Neben dem abwehrenden Brandschutz gehört der vorbeugende Brandschutz zu den Aufgaben der Feuerwehr der Stadt Altena.

Grundziele des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes sind es, die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch zu vermeiden sowie im Brandfall die Rettung von Menschen, Tieren, Sachwerten und die Durchführung wirksamer Löschmaßnahmen zu ermöglichen.

Weiterhin kommt der Vermeidung von Umweltschäden durch Brandfolgeerscheinungen, Explosionen und Emissionen einer ständig wachsenden Bedeutung zu (ökologische Brandschutzmaßnahmen).

Der vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz berücksichtigt interdisziplinär alle Rechtsgebiete, insbesondere das Baurecht, das Bundesimmissionsschutzrecht und das Gefahrstoffrecht.

Zu den Aufgabenschwerpunkten des vorbeugenden Brandschutzes gehören:

1. Abgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungs- und anderen Planverfahren, im Besonderen:

 Schaffung sicherer Flucht- und Rettungswege;
 Herstellung sicherer Angriffswege für die Feuerwehr, wie Zugänge, Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr;
 Sicherstellung der objektbezogenen Löschwasserversorgung;
 anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen;
 bauliche Brandschutzmaßnahmen;

2. Durchführung von Brandsicherheitsschauen gemäß FSHG des Landes NRW

 Gefahrenanalyse, Sicherung der Flucht- und Rettungswege;
 Feststellung von brandschutzrelevanten Mängeln und Festlegung von Maßnahmen zur      Mängelbeseitigung,
 Beratung und Hinweise zur Verbesserung des Brandschutzes;

3. Durchführung von Brandsicherheitswachen

Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde. Zum Beispiel Haus Lennestein, Burg Altena (Burgrock) und Schützenhalle Dahle.

4. Maßnahmen der Brandschutzplanung, -erziehung und Öffentlichkeitsarbeit

 Erstellung von Alarm- u. Einsatzplänen, Beratung bei der Erstellung von betrieblichen Brandschutzordnungen;
 Durchführung von Brandschutzübungen;
 Brandschutzaufklärung;
 Brandschutz in Wohnstätten;

5. Beratungsstelle für Planungsbüros, Architekten und Dritte zu Fragen von:

 baulichen Maßnahmen;
 anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen, wie Brandmelde- und  Rauchabzugsanlagen, Wandhydranten und Steigleitungen, stationäre          Löschanlagen;  
 organisatorischen Brandschutzmaßnahmen;
 Stellungnahme zur Abweichung oder Erleichterung von Brandschutzvorschriften im  Rahmen der Beurteilung im Einzelfall;
 Auswertung von Schadensereignissen und Ableitung von Maßnahmen des  vorbeugenden  Brandschutzes

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